Wie „Der Standard“ am 03.04.2015 berichtet ist die Betellung von Sachverständigen vom VfGH geändert worden.
„Es herrscht keine Waffengleichheit“, stellte der Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), Gerhart Holzinger, am Donnerstag klar, „wenn es dem Angeklagten im Hauptverfahren von vornherein und ausnahmslos verboten ist, den von der Staatsanwaltschaft beauftragten Gutachter als befangen abzulehnen.
Dies rückt den „Privatsachverständigen“ verstärkt als unabhängigen, objektiven Sachverständigen in das Bild bei Gericht.